Liebe HarterInnen!
Joggen, Radfahren, Spazierengehen ab heute, 07. April 2020, erlaubt
Dass Tirol bereits ab morgen die Bundesregelungen übernimmt, bedeutet für Tirols Bevölkerung einige Änderungen. So sind ab Dienstag Joggen, Radfahren sowie Spazierengehen erlaubt. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass man dies entweder alleine oder nur mit jenen Personen gemeinsam macht, die im selben Haushalt leben. Der Mindestabstand von einem Meter muss dabei immer eingehalten werden. Bei Sportarten im hochalpinen Gelände mit hohem Verletzungsrisiko – von Skitourengehen, Klettern bis Mountainbiken – gilt weiterhin der dringliche Appell des Landes, diese zu unterlassen.
Gemeindegrenze darf wieder überschritten werden
Die vormalige Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinden Tirols sah vor, dass die jeweilige Gemeindegrenze grundsätzlich nicht überschritten werden darf (Ausnahme: Weg in die Arbeit, Deckung von Grundversorgung, die nicht im Gemeindegebiet möglich war). Ab heute ist auch diese Regelung wieder aufgehoben. Die Gemeindegrenze kann wieder passiert werden, etwa beim Spazierengehen, Radfahren oder zum Einkaufen.
Appell der Tiroler Landesregierung
LH Platter appelliert an die Tiroler Bevölkerung: „Wir haben die Krise noch nicht überwunden. Über drei Wochen lang haben wir strenge Maßnahmen gesetzt, die dringend notwendig waren. Nun gilt es, die nun geltenden Regelungen weiter zu befolgen, um Leben zu retten und eine zweite Erkrankungswelle zu verhindern. Ich weiß, dass ich mich bei unserem Kampf gegen das Coronavirus auf die Tirolerinnen und Tiroler verlassen kann.“
Bund kündigt schrittweise Lockerung von Maßnahmen ab 14. April an
Die Österreichische Bundesregierung hat heute angekündigt, ab 14. April schrittweise Lockerungen der Maßnahmen vorzunehmen. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte können unter strengen Sicherheitsvorgaben wieder öffnen. Das Tragen von Schutzmasken, eine regelmäßige Desinfektion und eine Beschränkung der Anzahl der Kunden sind Grundvoraussetzung dafür. Ab 1. Mai können dann alle Geschäfte, Einkaufszentren sowie Friseure wieder öffnen, allerdings ebenso unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Gastronomie und Hotels werden frühestens mit Mitte Mai wieder öffnen können. Eine Entscheidung dazu fällt die Bundesregierung Ende April. Matura und Lehrabschlüsse können unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
Der Schulbetrieb muss jedenfalls bis Mitte Mai als „Homeschooling“ fortgesetzt werden müssen.
Veranstaltungen werden bis jedenfalls Ende Juni keine mehr stattfinden.