Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich.

Dem jeweiligen Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Förderbare Geburtsdaten 02.09.2013 – 01.09.2015

Kindergeld Plus
Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. u. 15. Lebensjahr gewährt, die eine Pflichtschule besuchen.

Schulstarthilfe